Schulstart

Ein herzliches Willkommen am Gymnasium Brunsbüttel

Sie suchen alles Wichtige zum Schulwechsel und möchten unsere Schule kennenlernen? Dann sind Sie hier genau richtig. Nachfolgend haben wir für Sie und euch wichtige Informationen zum anstehenden Schulwechsel bereitgestellt, die wir laufend aktualisieren.

Kommen Sie mit auf einen virtuellen Rundgang durch unsere Schule und schauen Sie unseren Vorstellungsfilm. Darüber hinaus bietet unsere Homepage einen ersten Überblick über das Schulleben, das Ihr Kind bei uns erwartet. Neugierig? Dann klicken Sie hier.

1. Wichtige Termine auf dem Weg zum Schulstart 2024/2025

 

Der Schnuppertag 2024 wird am 10.02.2024 stattfinden.

Es erwartet Sie und euch wieder ein vielseitiges und spannendes Programm sowie tolle Angebote zum Mitmachen. Kommt vorbei und lernt unser buntes Schulleben kennen. Wir freuen uns auf Sie und euch!

2. Ihre Anmeldung am Gymnasium Brunsbüttel

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2024/2025

Sie möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und die benötigten Dokumente bequem als Checkliste und zum Herunterladen.

Wann sind die Anmeldetermine?

Das offizielle Anmeldezeitfenster ist von Montag, 19.02.2024 bis Mittwoch, 28.02.2024.

Zu folgenden Uhrzeiten können Sie Ihre Anmeldeunterlagen im Schul-Sekretariat abgeben:

Montag, 19.02.2024 â€“ Donnerstag, 22.02.2024 von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag, 23.02.2024 von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag, 26.02.2024 â€“ Mittwoch, 28.02.2024 von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Anmeldefrist ist verstrichen und Sie möchten Ihr Kind trotzdem bei uns anmelden? Wir beraten Sie gerne telefonisch (04852/391 800) oder per Mail (kaweh.norusaraghi@schule-sh.de).

Wo erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat (Verwaltungstrakt) unserer Schule.

Ist ein Einschulungsgespräch verbindlich?

Gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Schulübergangsempfehlung. Verbunden damit ist auch ein verbindliches Beratungsgespräch mit der Grundschule.

Sollte Ihr Kind keine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums erhalten haben und möchten Sie es bei uns anmelden, dann soll gemäß § 8GrVO ein Beratungsgespräch mit uns stattfinden. Dieses kann auch per Telefon stattfinden. Bitte vereinbaren Sie dazu ab der ersten Februarwoche einen Termin mit uns über das Sekretariat (04852/391 800) und sorgen Sie im Falle eines telefonischen Termins bitte dafür, dass wir vor dem Gespräch das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und den Anmeldeschein mit der Schulübergangsempfehlung, den Sie von der Grundschule erhalten haben und auch etwaige Lernpläne und ggf. weitere Gutachten von Ihnen erhalten (per Post/per Mail/Briefkasten etc.).

 

 

Die möglichen Termine für ein Beratungsgespräch werden hier rechtzeitig veröffentlicht.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • das Halbjahreszeugnis Klasse 4 in Kopie
  • den Anmeldeschein mit der Schulübergangsempfehlung, den Sie von der Grundschule erhalten haben (im Original!)
  • den Nachweis über den bestehenden Masernschutz (z.B. Bescheinigung oder Kopie aus dem Impfbuch)

Darüber hinaus laden Sie sich bitte folgende Formulare durch Anklicken herunter und bringen Sie sie ebenfalls bitte ausgefüllt zur Anmeldung mit:

Bitte beachten Sie, dass es sich aus organisatorischen Gründen hierbei derzeit noch um die veralteten Formulare aus dem Vorjahr handelt!!!

 

Wichtig: Alleinerziehende Eltern, die angeben, dass sie das alleinige Sorgerecht haben, müssen darüber einen Nachweis vorlegen. Das ist in der Regel der Beschluss eines Familiengerichts.

Hier geht´s zum Download der Anmeldeformalitäten.

 

3. Welche Schulart für mein Kind?

Die Wahl der weiterführenden Schule ist ein wichtiges Ereignis im Leben, sowohl für Sie als Eltern, als insbesondere auch für Ihre Kinder. Wichtig dabei ist zu wissen, dass diese Entscheidung keine Sackgasse ist, denn das Schulsystem ist in beide Richtungen durchlässig. Zum Schuljahreswechsel kann ein Wechsel auf eine andere Schulart vollzogen werden, wenn er sinnvoll ist. Am Ende von Klasse 6 kann eine Schrägversetzung vom Gymnasium auf eine Gemeinschaftsschule erfolgen, wenn das Leistungsbild den Vorgaben nicht entspricht (einmal Note 6, oder zweimal Note 5 oder einmal Note 5 ohne Ausgleich innerhalb der Fachgruppe Deutsch/Mathe/Englisch).

Das Gymnasium Brunsbüttel gehört, wie die meisten Gymnasien im Land, zu den G9-Schulen, an denen das Abitur i.d.R. nach 13 Schuljahren (9 davon am Gymnasium) abgenommen wird.

Gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Schulübergangsempfehlung. Verbunden damit ist auch ein verbindliches Beratungsgespräch mit der Grundschule. Sollte Ihr Kind keine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums erhalten haben und möchten Sie es bei uns anmelden, dann soll gemäß § 8GrVO ein Beratungsgespräch mit uns stattfinden.

Dieses kann auch per Telefon stattfinden. Bitte vereinbaren Sie dazu ab der ersten Februarwoche einen Termin mit uns über das Sekretariat (04852/391 800) und sorgen Sie im Falle eines telefonischen Termins bitte dafür, dass wir vor dem Gespräch das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und den Anmeldeschein mit der Schulübergangsempfehlung, den Sie von der Grundschule erhalten haben und auch etwaige Lernpläne und ggf. weitere Gutachten von Ihnen erhalten (per Post/per Mail/Briefkasten etc.).

Auch der Flyer Welche Schule für mein Kind des Landes Schleswig-Holstein gibt einen guten Überblick über das Schulsystem und die Abläufe beim Schulwechsel. Diese Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums in mehreren Sprachen erhältlich

4. Die erste Zeit auf der Schule

Das letzte Grundschulzeugnis in der Hand, die Abschiedsfeier mit der Grundschulklasse vorbei… ein neuer großer Lebensabschnitt steht in den Startlöchern.

Lesen Sie hier, was unser vielfältiges Schulleben ausmacht, wie wir den gemeinsamen Einstieg gestalten und was Ihr Kind an unserer Schule so alles erwartet.