Bilingualer Unterricht in einem Sachfach bedeutet, dass eine Fremdsprache Unterrichtssprache ist. Am Gymnasium Brunsbüttel bieten wir bilingualen Unterricht in englischer Sprache momentan im Fach Geschichte an. Im Mittelpunkt steht das Fach und nicht der Spracherwerb. Sprachliche Fehler werden folglich behutsam korrigiert, sie haben keinen Einfluss auf die Fachnote. Selbstverständlich kann, wenn der Inhalt es erforderlich macht, auf die Muttersprache Deutsch zurückgegriffen werden. Die Frage: May I say it in German? gehört dazu, es ist jedoch zu beobachten, dass sie im Verlauf der Unterrichtszeit seltener gestellt wird, denn die wachsende Sprachkompetenz macht sie zunehmend überflüssig.
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Die Unterrichts- und Arbeitsmaterialien sind bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls in englischer Sprache verfasst; die Schlüsselbegriffe eines Themas werden selbstverständlich auch auf Deutsch eingeführt. Aufgrund des inhaltlichen Schwerpunktes gelten dieselben Fachanforderungen wie in dem Sachfach Geschichte.
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Chancen
Der zusätzliche englischsprachige Unterricht führt nicht nur zu einem erhöhten fremdsprachlichen Input, indem der Wortschatz erweitert wird und sprachliche Strukturen häufiger zur Anwendung kommen. Er erleichtert zudem das Überwinden von Sprachbarrieren und macht den Gebrauch des Englischen immer selbstverständlicher, weil nicht der Spracherwerb im Vordergrund steht, sondern die Sache. Diese andere Fokussierung wirkt motivierend, denn sie ist letztlich authentischer als der Spracherwerb im Rahmen der Lehrbucharbeit. Durch die Arbeit mit originalen fremdsprachlichen Texten werden interkulturelles Lernen gefördert und Perspektiven erweitert. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen somit interkulturelle Perspektiven, von denen auch das Sachfach profitiert. Die hohe Intensität des Gebrauchs der englischen Sprache ist zudem eine gute Grundlage für das Besuchen des sprachlichen Profils in der Oberstufe. (Quelle: Landeskonzept Bilingualer Unterricht 2021)
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Umsetzung
Gegen Ende der Klassenstufe 6 erfolgt die Entscheidung, ob Ihr Kind am bilingualen Unterricht teilnehmen möchte oder nicht. Die Teilnahme ist absolut freiwillig, den Schülerinnen und Schülern erwächst kein Nachteil aus einer Entscheidung gegen den bilingualen Unterricht.
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Ist die Entscheidung für die Teilnahme gefallen, beginnt ab der 7. Klassenstufe der englischsprachige Unterricht im Sachfach Geschichte. Der bilinguale Unterricht wird bis Klassenstufe 10 unterrichtet. Die Möglichkeit, den bilingualen Unterricht bis Klasse 13 fortzuführen, richtet sich nach der jeweiligen Konstellation der Profilfächer.
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Anforderungen und Bewertung
Wie auch im deutschen Geschichtsunterricht sind die Unterrichtsbeiträge das entscheidende Kriterium für die Festlegung der Zeugnisnote. Auch im Bili-Unterricht werden Tests geschrieben und hin und wieder erfolgt auch eine schriftliche Vokabelwiederholung. Zusätzlich können Präsentationen, Projekte, Rollenspiele oder der Hefter eine Bewertungsgrundlage bieten. Die Teilnahme am Bili-Unterricht wird in jedem Zeugnis in der Form einer Bemerkung nachgewiesen.
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Der bilinguale Unterricht ist ein Angebot an leistungsbereite und leistungsfähige Kinder, die ein großes Interesse an Geschichte zeigen und Kommunikationsfreude mitbringen. Er bedeutet ein Mehr an Unterrichts- und häuslicher Vorbereitungszeit (Vokabeln lernen, Texte erschließen) und so sollte die Teilnahme am bilingualen Unterricht wohlüberlegt sein. Die Englisch-, Geschichts- und Klassenlehrkräfte unterstützen Sie und Euch gern bei der Entscheidung.
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Ansprechpartner und Beratung:
Antje Keller, Robert Friedrichs und Britta Stabenow