Ist das Einschulungsgespräch verbindlich?

Gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Schulübergangsempfehlung. Verbunden damit ist auch ein verbindliches Beratungsgespräch mit der Grundschule. Sollte Ihr Kind keine Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums erhalten haben und möchten Sie es bei uns anmelden, dann ist gemäß § 8GrVO ein Beratungsgespräch mit uns verpflichtend. Dieses kann auch per Telefon stattfinden. Bitte vereinbaren Sie dazu ab der ersten Februarwoche einen Termin mit uns für den entsprechenden Beratungstag (Termin folgt später) über das Sekretariat (04852/391 800) und sorgen Sie im Falle eines telefonischen Termins bitte dafür, dass wir vor dem Gespräch das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und den Anmeldeschein mit der Schulübergangsempfehlung, den Sie von der Grundschule erhalten haben und auch etwaige Lernpläne und ggf. weitere Gutachten von Ihnen erhalten (per Post/per Mail/Briefkasten etc.).